Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung RhP

CORONA-BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG
RHEINLAND-PFALZ

Der VG-Bürgermeister gibt bekannt (Rundmail 11. April 2020):

Diese Änderungsverordnung bezieht sich auf Regelungen für Ein- und Rückreisende in die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist bereits in Kraft getreten. Danach haben sich Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer, die sich mindestens 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, selbstständig nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf direktem Wege in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Hierzu bedarf es keiner behördlichen Anordnung.

Zudem sind sie verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Betroffene sollten folgende Angaben per E-Mail an corona@cochem-zell.de  an das Gesundheitsamt Cochem-Zell senden:

–              Name

–              Vorname

–              Geburtsdatum

–              Anschrift

–              Telefonnummer

–              Reisedaten

–              Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Die Betroffenen werden anschließend durch das Gesundheitsamt kontaktiert.

Nicht betroffen von dieser Regelung sind u.a. Berufskraftfahrer und –pendler. Darüber hinaus sind Berufsgruppen ausgenommen, deren Tätigkeit z.B. für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, und die Notwendigkeit vom Arbeitgeber bescheinigt wurde.