Neue, aktuelle Corona-Verordnung für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021

14. Corona – Bekämpfungsverordnung

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben mit der Bundeskanzlerin einen Shutdown für Deutschland ab dem 16. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 beschlossen. Er ist unbedingt notwendig: Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020:

Die Regeln im Überblick

  1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  2. Weihnachten kann gemeinsam gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als 5 Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  3. An Silvester und am Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungs-verbot Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt.
  4. Der Einzelhandel wird mit Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure sind vorerst nicht mehr möglich.
  5. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
  6. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt. Das gilt auch für das Abitur.
  7. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests, und die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.
  8. Darüber hinaus gibt es die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass ab dem 27. Dezember mit dem Impfen begonnen werden kann. In einem ersten Schritt geht das Land mit mobilen Teams in die Alten- und Pflegeeinrichtungen, bevor dann ab dem 4. Januar 2021 mit mehr Impfstoff auch die Impfzentren öffnen können, die im Land startbereit sind.

( Abschrift der Verordnung – Änderungen weden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht)
W.M.