Landtagswahl am Sonntag, den 14. März 2021

Am Sonntag, den 14. März 2021, sind die Bürger/-innen unserer Gemeinde wie alle Rheinlandpfälzer dazu aufgefordert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Wer keine Biefwahl gemacht hat, kann seine Stimme im Wahllokal des Gemeindehauses abgeben. Dazu gelten in Corona-Zeiten bestimmte Regeln:

Regeln für die Stimmabgabe im Wahlraum im Gemeindehaus

  1. Der Wahlraum, Gemeindesaal Schulstr. 6, ist von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  2. Der Wahlraum darf nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Ohne Gesichtsmaske kann der Zutritt verwehrt werden. Zur Feststellung der Identität kann der Wahlberechtigte dazu aufgefordert werden, die Maske kurzfristig abzunehmen.
  3. Der Zugang zum Wahlraum ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen erlaubt.
  4. Vor dem Betreten des Wahlraums müssen die Hände am Desinfektionsspender im Eingangsbereich desinfiziert werden.
  5. Es sollen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig im Wahlraum aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Sind alle Wahlkabinen besetzt, muss an den Markierungen gewartet werden bis eine Kabine frei wird.
  6. Der Wahlvorgang soll entlang einer markierten Einbahnregelung erfolgen:  0
    Eintritt Haupteingang > Desinfektion > Stimmzettelempfang > Wahlkabine > Stimmzetteleinwurf in Wahlurne > Ausgang am Jugendraum.
  7. Stimmzettel und Schreibstift werden jedem Wähler ausgehändigt. In den Wahlkabinen sind keine Stifte ausgelegt.
  8. Nach der Wahl sollen die Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen.

 

Grenderich, 04.03.2021

Der Ortsbürgermeister

02673 / 4449

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