Die weltweite Ausbreitung der Corona-Infektionen mit immer schnellerer Geschwindigkeit und zunehmender Todesfälle auf dem ganzen Globus, macht einschneidende Maßnahmen notwendig.
Aus diesem Grunde ist auch unsere Gemeinde in der Pflicht, alles Notwendige zu tun, um die eigenen Bürger zu schützen und einen Beitrag zur Minderung der Wachstumsgeschwindigkeit der Seuche zu leisten.
( Aufgrund der Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus sollen größere Menschenansammlungen vermieden werden. )
Gilt seit dem heutigen Tag in dieser Form nicht mehr !!
Seit dem heutigen Tag, Montag, den 23. März 2020, gilt bundesweit für vorerst 2 Wochen ein KONTAKTVERBOT, welches folgende Punkte umfasst:
„Erstens: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Zweitens: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Erstens genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Drittens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Viertens: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
Fünftens: Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Sechstens: Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Siebtens: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
Achtens: In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Neuntens: Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.“
(Quelle: Einigung Bund und Ministerpräsidenten der Länder (dpa))