Auch in Deutschland wird schon seit Wochen über Lockerungen und Aufhebungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus nachgedacht, diskutiert und gefordert. Nach wie vor gibt es keinen verfügbaren Impfstoff und es kommt immer wieder zu Neuinfektionen, wenn auch nicht in dem Maße, wie zu Beginn der Erkrankungswelle.
Jetzt beginnt man die ersten vorsichtigen Änderungen der geltenden Verordnungen umzusetzen.
So wird lt. Rundbrief des Ortsbürgermeisters (04.05.2020) der Grendericher „Spielplatz am Backes zum Wochenende wieder versuchsweise geöffnet, mit den Verhaltensregeln, dass Kinder und Eltern zu nicht familienangehörigen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten sollen.“
Im Landkreis Cochem-Zell sind aktuell 128 Personen mit dem Virus infiziert worden, davon seit dem 06. April neun. Sieben der 128 positiv getesteten Personen kommen aus der VG Zell (Quelle: Info VG Zell).
Bund und Länder haben folgende gemeinsame Beschlüsse gefasst (Stichwortzusammenfassung – Details und Änderungen entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen der Behörden / Landesverordnungen, Landkreis Cochem-Zell, VG Zell):
In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Schulen sollen schrittweise wieder den Unterricht mit Schülern vor Ort aufnehmen.
Die Kinderbetreuung soll flexibel und stufenweisae erweitert werden.
Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen unter Auflagen wieder möglich sein.
Arbeiten in Unternehmen von Industrie und Mittelstand sollen unter Beachtung von strengen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern und Kunden wieder ermöglicht werden.
Alle Geschäfte können unter Auflagen (Hygiene, Zutrittssteuerung …) wieder öffnen.
Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel sind unter Bedingungen (Beschluss der Sportministerien) wieder erlaubt.
Gastronomie und Beherbergungsgewerbe für Touristische Nutzung soll wieder möglich werden.
Großveranstaltungen (Sport, Volksfeste, Konzerte, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen sind derzeit untersagt.
Auf einen schnellen Anstieg der Infektionsrate muss vor Ort, unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden, sofort mit einem konsequenten Beschränkungskonzept reagiert werden.
Sollte in Landkreisen und kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen die Neuinfektionsrate auf über 50 pro 100 000 Einwohnern steigen, ist der Fall eingetreten.