Der „Grendericher Bücherschrank“ – ein Projekt zum Mitmachen

Im Rahmen einer Sitzung der Initiative „Miteinander – Füreinander“ wurde der schon längere Zeit gehegte Plan, einen Bücherschrank für die Öffentlichkeit zu organisieren, in Angriff genommen. Anja Klein und Mitglieder der Initiative machten sich Gedanken darüber, wie, wo und mit welchen Regeln man ein solches Projekt realisieren kann.
Das Material zum Bau des Schrankes wurde vom Verein „Dorfgemeinschaft Grenderich“ gespendet und die Fertigung erfolgte durch dessen Mitglieder.
Um einen trockenen, geschützten und ruhigen Ort für Bücher und Leseinteressierte zu finden, entschied man sich für den Vorraum der Pfarrkirche. Hier kann man in entspannter Atmosphäre nach Lektüre Ausschau halten, eigene Bücher für andere platzieren und evtl. auch ein wenig Ruhe beim Blättern und Lesen finden.
Ein mobiler zentral platzierter Bücherschrank bietet Raum für eine begrenzte Zahl von Büchern aller Art.   ????  Doch HALT !!!    Nicht alles ist hier erlaubt. Daher wurden Regeln aufgestellt, die für einen ordnungsgemäßen, sinnvollen Ablauf des Geschehens sorgen sollen. Diese Regeln sind hier im Anhang zu lesen.

 

                            Grendericher Bücherschrank

                                              Unser Bücherschrank steht allen offen!

Bücher bringen

  • Bringen Sie Bücher, die Sie selbst gut finden aktuell sind und ein breites Publikum ansprechen.
  • Die Bücher sollten in gutem und sauberem Zustand sein.
  • Bringen Sie nur Einzelbücher. Der Bücherschrank ist weder Antiquariat noch Entsorgungsstelle.
  • Wenn das Regal voll ist, nehmen Sie die mitgebrachten Bücher bitte wieder mit nach Hause.
  • Achten Sie auf die vorgegebene Ordnung und versuchen Sie Ihre Bücher nach bestem Gewissen einzuordnen.
  • Verboten sind Bücher mit pornografischem, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt.

Bücher mitnehmen

  • Bedienen Sie sich im Bücherregal. Es sind keinerlei Formalitäten nötig. Sie können ein Buch einfach mitnehmen.
  • Ob Sie das Buch wieder hierher zurückbringen, im Freundeskreis oder an einen anderen Bücherschrank weitergeben, bleibt Ihnen überlassen.

Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an 02673/4111 

W.M.

 

Verabschiedung von Pater Amari

  Am Sonntag, den 18. April 2021, verabschiedete die Kirchengemeinde Grenderich im Rahmen eines Gottesdienstes Kaplan Amar Adari, der über 4 Jahre in der Pfarreiengemeinschaft Blankenrath engagiert pastorale Aufgaben wahrgenommen hat. Bei allen seinen Tätigkeiten sahen ihn die Gläubigen stets auf Augenhöhe, fühlten sich zugehörig und wohl. Seine lebendig vorgetragenen Predigten trugen entscheidend dazu bei und bleiben den Gemeindemitgliedern sicherlich in bester Erinnerung.
Die freundliche, offene und herzliche Art, Menschen zu begegnen, wird ihm bestimmt auch seinen weiteren Weg bei seinen künftigen Tätigkeiten ebnen.
Die Kirchengemeinde Grenderich wünscht ihm hierzu Zufriedenheit, Gesundheit, Zuneigung, Geborgenheit und Gottes Segen.

W.M.

Kreisverwaltung verabredet mit der lokalen Corona-Task Force weitere Maßnahmen zur Alarmstufe „rot“

Der Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz sieht bei Erreichen einer neuen Gefahrenstufe die Sitzung einer regionalen Task Force vor, die von Seiten des Landes einberufen wird und über mögliche weitere Maßnahmen entscheidet.

Im Rahmen dieser Task Force haben am Donnerstag, 22.10.2020 daher Vertreter der Verwaltung und des Landes gemeinsam weitere Maßnahmen verabredet, die aufgrund der Alarmstufe „rot“ erforderlich sind. Alle Maßnahmen werden in Form einer Allgemeinverfügung geregelt, die am Samstag, 24.10.2020, in der Rhein-Zeitung abgedruckt sind. Die Maßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Rhein-Zeitung in Kraft, somit am Sonntag, 25.10.2020.

Folgende neue Einschränkungen (soweit diese auch die Örtlichkeiten und Gegebenheiten in Grenderich betreffen) werden damit ab Sonntag, den 25.10.2020 gelten:

Private Feiern:
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art (z.B. private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage, etc.) mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis sind sowohl in geschlossenen Räumen, die angemietet oder zur Verfügung gestellt werden, als auch im Freien mit bis zu 15 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Im privaten Raum (z.B. in der eigenen Wohnung) wird dringend empfohlen, die Personenzahl auf maximal 10 Personen und höchstens zwei Hausstände zu begrenzen.

Sport:
Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig.
Im Innenbereich (z.B. Hallen) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu 5 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Zudem wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 m² Fläche begrenzt.
Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig.

Schulen:
An allen Schulen im Landkreis Cochem-Zell gilt während er gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht.
Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe der Förderschulen und Schulen mit Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung.

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Alle Maßnahmen gelten zunächst für 14 Tage. Danach wird erneut anhand des Infektionsgeschehens beraten.
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W.M.

( Quelle: www.cochem-zell.de/kv   – „Aktuelle Nachrichten zum Coronavirus“)

Bekanntmachungen und Informationen zur Corona-Epidemie

 

DIE CORONAKRISE

Informationen der Gemeindeverwaltung Grenderich (Bürgermeister)

Bekanntmachung

Aufgrund der Ausnahmesituation wird folgendes bekanntgemacht:

  1. Die für Dienstag, den 31.03.2020 – 19.30 Uhr anberaumte Versammlung der Jagdgenossenschaft Grenderich im Gemeindehaus Grenderich wird abgesagt.
  2. Die für Dienstag, den 17.03.2020 – 19.30 Uhr anberaumte Sitzung des Gemeinderates Grenderich im Gemeindehaus Grenderich wurde kurzfristig abgesagt.
  3. Gemeindehaus, Jugendraum, Grillhütten, Spielplätze, Sportplatz und Barfußpark sind seit dem 16.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen und alle Veranstaltungen abgesagt.
  4. Zwei Studentinnen (*) haben sich dankenswerter Weise bereit erklärt, einen Einkaufsservice für ältere und kranke Mitbürger im Ort zu übernehmen. Ergänzend zum Angebot des Lebensmittel Groß- und Einzelhandels Hammes-Jakoby (Flyer) wird angeboten, Besorgungsfahrten für Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs und Arzneimittel zu erledigen. Wer diese Hilfe benötigt, kann sich per Mail (wolfgang.wallrath@t-online.de ) oder Telefon (4449 oder 4189) an die Gemeindeverwaltung wenden.
  5. Zur Reduzierung der persönlichen Kontakte bitte ich, Ihre Anliegen vorrangig telefonisch oder per Email an die Gemeindeverwaltung heranzutragen.

Ich danke allen für Ihr Verständnis und wünsche erfolgreiche Bewältigung der Krise.

Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister
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(*) Leandra Wallrath und Ann-Katrin Weiss haben sich bereit erklärt, wenn Bedarf besteht, als Einkaufsservice und Nachbarschaftshilfe Besorgungsfahrten für ältere und kranke Mitbürger zu unternehmen. Per Absprache könnte ein Behältnis mit Geld an einem abgesprochenen Ort ohne Kontakt abgeholt und mit Waren und Rückgeld wieder deponiert werden. Dies würde das Angebot von Jakoby (Flyer) vervollständigen.
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Zur Lage im Kreis und der Verbandsgemeinde informieren Sie sich bitte über Amtsblatt, Presse und Internet.

„Passt auf euch und alle Mitmenschen auf !“     W.M.

Gemeindeeinrichtungen wegen der Corona- Pandemie gesperrt

Die weltweite Ausbreitung der Corona-Infektionen mit immer schnellerer Geschwindigkeit und zunehmender Todesfälle auf dem ganzen Globus, macht einschneidende Maßnahmen notwendig.
Aus diesem Grunde ist auch unsere Gemeinde in der Pflicht, alles Notwendige zu tun, um die eigenen Bürger zu schützen und einen Beitrag zur Minderung der Wachstumsgeschwindigkeit der Seuche zu leisten.

( Aufgrund der Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus sollen größere Menschenansammlungen vermieden werden. )
Gilt seit dem heutigen Tag in dieser Form nicht mehr !!

Seit dem heutigen Tag, Montag, den 23. März 2020, gilt bundesweit für vorerst 2 Wochen ein KONTAKTVERBOT, welches folgende Punkte umfasst:

„Erstens: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Zweitens: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Erstens genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Drittens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Viertens: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Fünftens: Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Sechstens: Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Siebtens: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Achtens: In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Neuntens: Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.“

(Quelle: Einigung Bund und Ministerpräsidenten der Länder (dpa))

 

Der Ortsbürgermeister macht bekannt:

„Unsere gemeindeeigenen Einrichtungen, wie Gemeindehaus, Schutzhütten, Backesplatz, Barfußpark und die Spielplätze, sind bis auf weiteres aufgrund der Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus gesperrt ! 

Alle geplanten Veranstaltungen im Gemeindehaus sind bis auf Weiteres abgesagt.“

Weltgebetstag der Frauen 2020

Am Freitag, den 06. März 2020, haben auch Frauen aus Grenderich sich im Rahmen einer kleinen Feier im Gemeindehaus an diesem weltweiten Gedenktag beteiligt.
–  „Das Land braucht Veränderungen“ , so die Frauen in Simbabwe, unseres auch. Steh auf und geh !  –
Diesem Motto folgten auch etliche Frauen aus unserer Gemeinde, trafen sich, um zu beten und miteinander zu reden. Sie hatten den Gemeinschaftsraum geschmückt und die Tische schön gedeckt.
Bei einem kleinen Imbiss so wie Kaffee und Kuchen bot sich hier eine gute Basis für eine ungezwungene, lockere Unterhaltung.
W.M.

Bild: Martina Altenweg

 

Sternsinger sammeln am Sonntag, den 12. Januar, in Grenderich

Im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes wurden auch in Grenderich die Sternsinger ausgesandt. Die Aktion Dreikönigssingen ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder weltweit. Das Thema Frieden am Beispiel des Libanon stand in diesem Jahr im Mittelpunkt der Aktion „Dreikönigssingen 2020“.
Die Heiligen Drei Könige oder Weise aus dem Morgenland werden in der Weihnachtsgeschichte des Matthäusevangeliums als „Sterndeuter“ bezeichnet. Der Stern von Betlehem soll sie zu Jesus geführt haben.
Die katholische Kirche verehrt sie als Heilige und feiert ihr Fest am 6. Januar.
In den Überlieferungen gibt es keine Angaben über ihre genaue Anzahl. Entsprechend ist die Zahl der Teilnehmer bei Sternsingergruppen auch nicht zu Unrecht unterschiedlich. Hier in Grenderich besuchten gleich 6 Kinder auf entsprechenden Wunsch über 50 Haushalte, um den Segen und die guten Wünsche den Bewohnern zu überbringen und Spenden für den guten Zweck zu sammeln.
W.M.