Kreisverwaltung verabredet mit der lokalen Corona-Task Force weitere Maßnahmen zur Alarmstufe „rot“

Der Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz sieht bei Erreichen einer neuen Gefahrenstufe die Sitzung einer regionalen Task Force vor, die von Seiten des Landes einberufen wird und über mögliche weitere Maßnahmen entscheidet.

Im Rahmen dieser Task Force haben am Donnerstag, 22.10.2020 daher Vertreter der Verwaltung und des Landes gemeinsam weitere Maßnahmen verabredet, die aufgrund der Alarmstufe „rot“ erforderlich sind. Alle Maßnahmen werden in Form einer Allgemeinverfügung geregelt, die am Samstag, 24.10.2020, in der Rhein-Zeitung abgedruckt sind. Die Maßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Rhein-Zeitung in Kraft, somit am Sonntag, 25.10.2020.

Folgende neue Einschränkungen (soweit diese auch die Örtlichkeiten und Gegebenheiten in Grenderich betreffen) werden damit ab Sonntag, den 25.10.2020 gelten:

Private Feiern:
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art (z.B. private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage, etc.) mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis sind sowohl in geschlossenen Räumen, die angemietet oder zur Verfügung gestellt werden, als auch im Freien mit bis zu 15 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Im privaten Raum (z.B. in der eigenen Wohnung) wird dringend empfohlen, die Personenzahl auf maximal 10 Personen und höchstens zwei Hausstände zu begrenzen.

Sport:
Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig.
Im Innenbereich (z.B. Hallen) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu 5 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Zudem wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 m² Fläche begrenzt.
Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig.

Schulen:
An allen Schulen im Landkreis Cochem-Zell gilt während er gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht.
Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe der Förderschulen und Schulen mit Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung.

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Alle Maßnahmen gelten zunächst für 14 Tage. Danach wird erneut anhand des Infektionsgeschehens beraten.
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W.M.

( Quelle: www.cochem-zell.de/kv   – „Aktuelle Nachrichten zum Coronavirus“)

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