Am Donnerstag Morgen, den 31. Dezember 2020, staunten sicherlich viele Leute in der Region, als sie feststellten, dass eine geschlossene Schneedecke von etwa 5 bis 10 cm Höhe die ganze Landschaft bedeckte. Und es schneite leicht aber konstant weiter, sodass an Silvester für die Kinder Schlittenfahren wieder möglich war-
An dieser Stelle allen einen guten „Rutsch“ ins Neue Jahr 2021 und dass eure Wünsche für dieses kommende Jahr in Erfüllung gehen.
Category Archives: Kurzberichte
Kurze Geschichten und Beiträge aus dem Ort und dem Vereinsleben
Ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2021
Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grenderich und unserer Nachbargemeinden ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
Viel Freude im (kleinen) Kreis der Familie, zur Ruhe kommen und entspannen, Spaß an netten Geschenken und Zeit für Dinge, die sonst oft zu kurz kommen.
Für das Jahr 2021 alles erdenklich Gute, Glück und Gesundheit.
W.M.
Neue, aktuelle Corona-Verordnung für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021
14. Corona – Bekämpfungsverordnung
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben mit der Bundeskanzlerin einen Shutdown für Deutschland ab dem 16. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 beschlossen. Er ist unbedingt notwendig: Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020:
Die Regeln im Überblick
- Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
- Weihnachten kann gemeinsam gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als 5 Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
- An Silvester und am Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungs-verbot Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt.
- Der Einzelhandel wird mit Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure sind vorerst nicht mehr möglich.
- Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
- Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt. Das gilt auch für das Abitur.
- Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests, und die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.
- Darüber hinaus gibt es die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass ab dem 27. Dezember mit dem Impfen begonnen werden kann. In einem ersten Schritt geht das Land mit mobilen Teams in die Alten- und Pflegeeinrichtungen, bevor dann ab dem 4. Januar 2021 mit mehr Impfstoff auch die Impfzentren öffnen können, die im Land startbereit sind.
( Abschrift der Verordnung – Änderungen weden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht)
W.M.
Der Nikolaus beschenkte die Kinder auch in diesem Jahr
Die Grüße von St. Nikolaus erreichten die Kinder in diesem Jahr auf digitalem Weg. In einem Video aus seiner Nikolauswerkstatt wendete er sich an alle Zuschauer mit freundlichen Worten und Weihnachtsliedern zum Mitsingen. Auch seinen Begleiter Willi, den die Kinder noch vom vergangenen Jahr kannten, hatte er wieder dabei. Er zeigte auch, was so alles in einer Nikolauswerkstatt gemacht wird.
Das Nikolausteam hatte sich frühzeitig an die Haushalte mit Kindern gewandt, mit der Bitte, die Stiefel oder Schuhe vor die Tür zu stellen, damit Nikolaus und seine Helfer(innen) für eine Tüte mit Süßigkeiten einen geeigneten Platz finden. Am Nikolausabend wurden dann Tüten mit Schokonikoläusen, Nüssen, Mandarinen, Spielzeug und ein Bastelset für eine Nikolausfigur verteilt. Für diese Aktion waren 31 Kinder angemeldet.
Für die Aktivitäten ein ganz herzliches Dankeschön an….
… den Nikolaus: Rudi Kürbis
… das Nikolausteam: Regine Keller, Kerstin Kornely,
************************** Sabine Hammes, Andrea Miedreich
(zum Vergrößern antippen)
W.M.
Besinnliche Advents- und Vorweihnachtszeit
Heute ist Nikolausabend und der Abend vor dem 2. Adventsonntag. Allen Kindern wünsche ich viel Freude an diesem Abend und den Bürgerinnen und Bürgern von Grenderich sowie in den Nachbargemeinden eine besinnliche und ruhige Vorweihnachtszeit.
W.M.
Herbstimpressionen Grenderich und Umgebung
Ein Herbstspaziergang im heimatlichen Umfeld kann abwechslungsreich, eindrucksvoll und entspannend sein. Das belegen einige ausgewählte Bilder von verschiedenen Touren, die ich in und um unseren Ort unternommen habe.
Dabei habe ich Bilder der Umgebung, die mich beeindruckt haben, einfach im Foto festgehalten. Ich glaube, vielen wird es so ergehen wie mir, dass man die Landschaften um sich herum einfach auf sich wirken läßt und so erkennt, dass es beeindruckende Impressionen sind, die in unserem Kopf entstehen. Dabei sind natürlich die Eindrücke, die man gewinnt, individuell.
Für diese erste Serie habe ich Fotos ausgewählt, die in unserer nächsten Umgebung entstanden sind.
Wenn ihr ebenfalls Bilder habt, die ihr gerne in dieser Homepage zeigen und sehen möchtet, sendet sie mir an „miedreich-grenderich@t-online.de“.
Herbstbilder
Preisweiher (Bilder zum Vergrößern anklicken)
Südlich des Dorfes blickt man auf den in einer Talsenke gelegenen Weiher, der auch im Zentrum des Quellbereichs vom Abelsbach liegt. Der Weiher ist Teil einer Freizeitanlage mit Barfußpfad, Fitnessstrecke und Spielplatz. Ein größeres Blockhaus bietet in der Sommersaison Rast- und Einkehrmöglichkeit.
Die herbstliche Färbung und das Licht lassen eindrucksvolle Bilder entstehen.
Der Wald
Geht man in den Wald, läuft man auf laubbedeckten Wegen, sieht durch die lichten Baumkronen den Himmel und hat bei tiefstehender Sonne ganz besondere Licht-Schatten-Effekte. Die Laubblätter zeigen im Sonnenlicht eine Vielfalt von Farben und der Herbstwind läßt immer wieder die nur noch lose an den Ästen hängenden zur Erde segeln.
Das Moseltal „vor der Haustür“
Blickt man vom Ort aus in Richtung Norden, zum Moseltal, so bietet sich bei Frühnebel im Herbst desöfteren ein Bild, das wie gemalt erscheint. Die Nebelschwaden liegen tief im Tal und ziehen ganz langsam durch Wald und Gebüsch über die Felder zum Dorf.
In nur wenigen Kilometern ist man dann im Moseltal mit der Möglichkeit, auf einer kleinen Wanderung von den Wegen in oder über den Weinbergen interessante Aussichten zu gewinnen, so wie hier auf den Nachbarort Senheim.
W.M.
11.11. in diesem Jahr etwas anders !
St. Martin und die Eröffnung der Karnevalsaison werden 2020 gefeiert, wenn auch nicht ganz wie gewohnt.
Wie in vielen anderen Gemeinden fiel auch in unserem Ort in diesem Jahr der traditionelle Martinszug aufgrund der Coronapandemie aus. Für viele, ganz besonders die Kinder, war das sehr bedauerlich und traurig.
Um die liebgewordenen Ereignisse um dieses Fest jedoch nicht ganz zu vergessen, verteilte die Gemeinde am Martinsabend, den 10.11.2020, die Martinsbrezeln, wie es immer üblich war, an die Kinder und älteren Mitbürger.
Auch der Möhnenverein beging die Eröffnung der Karnevalsaison im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Damen des Vorstandes verteilten an die Mitglieder jeweils ein kleines Präsent, bestehen aus einem „Weckmann“, einem Piccolo und einer Rose.
In einem Aufruf an alle Mitglieder erging die Bitte, ab 17.00 Uhr Laternen und andere Lichter an den Häusern zu entzünden, um auf diese Weise die Bedeutung dieses Tages zu demonstrieren. Ein abendlicher Spaziergang durch den Ort konnte davon überzeugen, dass viele dem Aufruf Folge leisteten.
W.M.
Kreisverwaltung verabredet mit der lokalen Corona-Task Force weitere Maßnahmen zur Alarmstufe „rot“
Der Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz sieht bei Erreichen einer neuen Gefahrenstufe die Sitzung einer regionalen Task Force vor, die von Seiten des Landes einberufen wird und über mögliche weitere Maßnahmen entscheidet.
Im Rahmen dieser Task Force haben am Donnerstag, 22.10.2020 daher Vertreter der Verwaltung und des Landes gemeinsam weitere Maßnahmen verabredet, die aufgrund der Alarmstufe „rot“ erforderlich sind. Alle Maßnahmen werden in Form einer Allgemeinverfügung geregelt, die am Samstag, 24.10.2020, in der Rhein-Zeitung abgedruckt sind. Die Maßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Rhein-Zeitung in Kraft, somit am Sonntag, 25.10.2020.
Folgende neue Einschränkungen (soweit diese auch die Örtlichkeiten und Gegebenheiten in Grenderich betreffen) werden damit ab Sonntag, den 25.10.2020 gelten:
Private Feiern:
Veranstaltungen nicht gewerblicher Art (z.B. private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage, etc.) mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis sind sowohl in geschlossenen Räumen, die angemietet oder zur Verfügung gestellt werden, als auch im Freien mit bis zu 15 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
Im privaten Raum (z.B. in der eigenen Wohnung) wird dringend empfohlen, die Personenzahl auf maximal 10 Personen und höchstens zwei Hausstände zu begrenzen.
Sport:
Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig.
Im Innenbereich (z.B. Hallen) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu 5 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Zudem wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 m² Fläche begrenzt.
Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig.
Schulen:
An allen Schulen im Landkreis Cochem-Zell gilt während er gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht.
Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe der Förderschulen und Schulen mit Förderschwerpunkten ganzheitliche Entwicklung und motorische Entwicklung.
****************************************************************************************************************************************
Alle Maßnahmen gelten zunächst für 14 Tage. Danach wird erneut anhand des Infektionsgeschehens beraten.
………………………………………………………………………………………………………………
W.M.
( Quelle: www.cochem-zell.de/kv – „Aktuelle Nachrichten zum Coronavirus“)
Corona-Warnstufe ROT für Kreis Cochem-Zell
Donnerstag, den 22.10.2020:
Am heutigen Tag hat auch der Landkreis Cochem-Zell die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage überschritten.
Mit der Warnstufe Rot und der Allgemeinverfügung des Kreises sind private Feiern mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und im Freien zulässig, natürlich unter Einhaltung der Regeln.
Veranstaltungen im Außenbereich sind mit bis zu 250 Personen zulässig (Personenbegrenzung: eine Person pro 10 qm).
Veranstaltungen in Innenbereich sind mit bis zu 75 Personen zulässig (Personenbegrenzung: eine Person pro 10 qm).
Nur, wenn wir alle uns und andere durch Vorsicht, Rücksicht und Einhalten der Hygieneregeln schützen, haben wir eine reale Chance, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen oder zu stoppen.
Ab Sonntag, 25.10.2020 treten weitere neue Maßnahmen in Kraft (siehe oben !)
W.M.
Steigende Corona-Infektionszahlen fordern Maßnahmen
Die zweite Coronainfektionswelle ist auch seit geraumer Zeit in Deutschland und auch in unserem Bundesland Rheinland-Pfalz angekommen.
Auch der Kreis Cochem-Zell ist betroffen und schreibt inzwischen die Warnstufe „orange“.
Die Zahl der bisher Erkrankten lag am Sonntag, den 18. Oktober 2020 bei 203 mit noch 29 infizierten Personen. Damit liegt diese Zahl über der vom April 2020 mit 27 Infizierten.
Aufgrund dieser Situation hat Landrat Schnur einen Krisenstab einberufen und die Ortsbürgermeister angewiesen, notwendige Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Die Maßnahmen die u.a. unsere Gemeinde betreffen:
-
- Der diesjährige Martinszug ist abgesagt (fällt aus).
- Gemeindehaus, Jugendraum und Grillhütten stehen für private Feiern und andere Veranstaltungen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.
- Die Kriegsgräbersammlungen und die Jugendsammelwoche finden in diesem Herbst nicht statt.
- Auch der Übungsbetrieb der Feuerwehren soll ausgesetzt werden.
- Die Kranzniederlegungen zum Volkstrauertag können stattfinden, allerdings sollte hier auf die musikalische Begleitung und öffentliche Einladungen verzichtet werden. Im kleinen Kreis mit Unterstützung weniger Feuerwehrleute ist dies möglich.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringend darum gebeten, die Hygieneregeln sorgfältig zu beachten
(Abstand zu anderen Personen einhalten, Hände desinfizieren, Atemmaske – Mund- und Nasenschutz – wo erforderlich tragen).
Wolfgang Wallrath – Ortsbürgermeister
W.M.