Rasengrabstätten der Gemeinde instand gesetzt

Am Samstag Morgen, 10. April 2021, haben einige engagierte Mitbürger aus unserem Dorf mit dem Bürgermeister in einem Arbeitseinsatz am Friedhof die Grabplatten der Rasengrabstätten neu eingeebnet und ausgerichtet. Dies war dringend nötig, da einige stark abgesackt waren und die Fläche daher sehr uneben und schlecht zu mähen war. Die Grabplatten wurden einzeln angehoben, unterbaut, die Flächen dazwischen mit Mutterboden aufgefüllt und Rasen neu gesät, damit wieder eine ordentliche Rasengrabfläche entsteht. Unser Ortsbürgermeister wendet sich ausdrücklich mit gebührendem Dank an die freiwilligen fleißigen Helfer, die trotz schlechtem Wetter durchgehalten haben.

Alle Friedhofbesucher werden gebeten, die neue  Rasenfläche vorerst zu schonen und nicht zu betreten.

Wolfgang Wallrath
Ortsbürgermeister

Basketballspielen wieder möglich

Das „Nikolausteam“ (Regine Keller, Kerstin Kornely, Sabine Hammes, Andrea Miedreich) hatte im März diesen Jahres die Initiative ergriffen, den eingelagerten Basketballkorb wieder hergerichtet und auf dem Festplatz aufgestellt.

Um allen, besonders den Kindern, die Gelegenheit zum Spiel jederzeit zu ermöglichen, wurde aus den Geldreserven von zurückliegenden Aktionen ein Basketball gekauft, der vor Ort bleiben soll.
Jetzt kann man nur noch gute Dribblings und erfolgreiche Korbleger wünschen.

W.M.

Landtagswahl am Sonntag, den 14. März 2021

Am Sonntag, den 14. März 2021, sind die Bürger/-innen unserer Gemeinde wie alle Rheinlandpfälzer dazu aufgefordert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Wer keine Biefwahl gemacht hat, kann seine Stimme im Wahllokal des Gemeindehauses abgeben. Dazu gelten in Corona-Zeiten bestimmte Regeln:

Regeln für die Stimmabgabe im Wahlraum im Gemeindehaus

  1. Der Wahlraum, Gemeindesaal Schulstr. 6, ist von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  2. Der Wahlraum darf nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Ohne Gesichtsmaske kann der Zutritt verwehrt werden. Zur Feststellung der Identität kann der Wahlberechtigte dazu aufgefordert werden, die Maske kurzfristig abzunehmen.
  3. Der Zugang zum Wahlraum ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen erlaubt.
  4. Vor dem Betreten des Wahlraums müssen die Hände am Desinfektionsspender im Eingangsbereich desinfiziert werden.
  5. Es sollen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig im Wahlraum aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind. Sind alle Wahlkabinen besetzt, muss an den Markierungen gewartet werden bis eine Kabine frei wird.
  6. Der Wahlvorgang soll entlang einer markierten Einbahnregelung erfolgen:  0
    Eintritt Haupteingang > Desinfektion > Stimmzettelempfang > Wahlkabine > Stimmzetteleinwurf in Wahlurne > Ausgang am Jugendraum.
  7. Stimmzettel und Schreibstift werden jedem Wähler ausgehändigt. In den Wahlkabinen sind keine Stifte ausgelegt.
  8. Nach der Wahl sollen die Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen.

 

Grenderich, 04.03.2021

Der Ortsbürgermeister

02673 / 4449

Straßenausbau in Grenderich geht weiter

Heute, Dienstag, den 02. März 2021, war für Grenderich in doppelter Hinsicht ein schöner Tag. Pünktlich zum metereologischen Frühlingsbeginn (1. März) sorgte Sonnenschein von wolkenlosem Himmel für sehr angenehme Temperaturen.
Darüberhinaus besuchte Frau Staatssekretärin Heike Raab, zusammen mit Verbandsbürgermeister Simon, am Nachmittag die Gemeinde und überbrachte einen Förderbescheid des Landes zum Ausbau der Brunnenstraße und des Rechgartenweges.

   

Heike Raab: „Es freut mich, dass das Land in der Ortsgemeinde Grenderich den Ausbau des Rechgartenweges und der Brunnenstraße bezuschussen wird.Gerne habe ich dazu heute den Förderbescheid in Höhe von 30.000 Euro überreicht.“
Ortsbürgermeister Wolfgang Wallrath und seine Ratsmitglieder sind erfreut über diesen dringend benötigten Geldsegen. Mit der Zusage des Geldes aus dem Investitionsstock des Landes können die Arbeiten zügig begonnen werden. Im Bescheid wird ein Baubeginn noch in diesem Jahr festgehalten.
Wie dringlich diese Maßnahme ist, zeigen die Bilder der beiden Straßen , die einerseits sehr steil und dazu noch stark beschädigt sind. Bis Ende 2023 müssen die Maßnahmen abgeschlossen sein.

   

W.M.

Vorfrühling im Februar 2021 ?

Zweige der Rotbuche

25. Februar 2021 – Seit Tagen sind die Temperaturen im zweistelligen Bereich, die Nächte sind noch kalt, zum Teil sogar noch frostig. Die Zweige der Rotbuche sind noch im Winterzustand, die Blattknospen sind geschlossen und die leeren Samenhüllen erinnern noch an den Herbst.
Doch die Blattknospen vom Fliederstrauch und die Blütenknospen der Magnolie sind zum Aufspringen prall gefüllt.

    

Die Weidekätzchen haben die Hülle bereits gesprengt und leuchten weiß in der Sonne.

Hamamelis, die Zaubernuss, blüht und es ist nicht verwunderlich, denn der Strauch ist ein Winterblüher. Die Blüten sind grünlich, gelb, orange oder rot. Der als Zierpflanze verwendete Strauch bevorzugt gemäßigte Klimkate. Er wächst langsam, ist jedoch sehr resistend gegen Kälte. Die Samenkapseln öffnen sich bei Reife explosionsartig und schleuedern die Samen bis zu 10 Meter weit.

 

 

Frühblüher, wie das Schneeglöckchen präsentieren sich bereits dicht gedrängt in den Gärten und Anlagen.
Und wem das nicht genügte, der holte sich ein wenig bunten Vorfrühling aus dem Gartencenter ans Haus.
W.M.

 

Möhnen Grenderich feiern Weiberfastnacht in Coronazeiten auf ihre besondere Weise

So bunt und schwungvoll sollte es auch in diesem Jahr wieder in der Faschingssaison zugehen. Daraus wurde leider nichts, denn Abstands- und Hygieneregeln erlaubten das nicht.
Doch die Möhnen suchten und fanden Alternativen. Sie riefen ihre Mitglieder dazu auf, mit Luftballons und Luftschlangen ihre Häuser zu dekorieren. um etwas Farbe in den „Weiberdonnerstag“ zu bringen.

Eine gute Idee, die Laune ihrer Mitglieder aufzubessern, hatte der Vereinsvorstand und verteilte Tütchen mit ein paar „Gute-Laune-Geschenken“.
Auch ein Brief in Gedichtsform sollte hierzu beitragen und Hoffnung aufs nächste Jehr machen.

Auszug ais dem Originalbrief des Möhnenvorstandes

W.M.

Die wunderschönen Seiten des Winters

Und es hat doch reichlich Schnee gegeben,so dass die Kinder wieder Schlitten fahren können und die Erwachsenen eine Schneewanderung unternehmen.
Eine gute Gelegenheit, die herrliche Winterlandschaft um unseren Ort zu genießen und das ein oder andere Bild im Foto fest zu halten.

 

Der alte Laubbaum auf der Pferdeweide bietet jetzt auch ohne Belaubung ein imposantes Bild. Am Horizont drehen sich die Windräder vor den Schleierwolken am blauen Himmel.
Der Weiher am Barfußpark trägt eine dünne Eisdecke, und wenn die Sonne tiestehend ihren Schein auf die Oberfläche wirft, entstehen schöne Licht- und Schattenbilder.
Spielplatz und Blockhaus liegen verlassen, fast unauffällig, vor dem Wald im Hintergrund.

 

Der Blick zurück, von der Ostseite der Barfuß- und Fitnesstrecke, richtet sich über den Abelsbach auf die Südwestseite unserer Ortschaft.

W.M. /
alle Bilder von Klaus Christian Naterski

Schnee zum Jahreswechsel 2020 – 2021

Am Donnerstag Morgen, den 31. Dezember 2020, staunten sicherlich viele Leute in der Region, als sie feststellten, dass eine geschlossene Schneedecke von etwa 5 bis 10 cm Höhe die ganze Landschaft bedeckte. Und es schneite leicht aber konstant weiter, sodass an Silvester für die Kinder Schlittenfahren wieder möglich war-
An dieser Stelle allen einen guten „Rutsch“ ins Neue Jahr 2021 und dass eure Wünsche für dieses kommende Jahr in Erfüllung gehen.

W.M.

Ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2021

Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Grenderich und unserer Nachbargemeinden ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
Viel Freude im (kleinen) Kreis der Familie, zur Ruhe kommen und entspannen, Spaß an netten Geschenken und Zeit für Dinge, die sonst oft zu kurz kommen.

Für das Jahr 2021 alles erdenklich Gute, Glück und Gesundheit.

W.M.

Neue, aktuelle Corona-Verordnung für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021

14. Corona – Bekämpfungsverordnung

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben mit der Bundeskanzlerin einen Shutdown für Deutschland ab dem 16. Dezember 2020 bis mindestens 10. Januar 2021 beschlossen. Er ist unbedingt notwendig: Medizinisch, um Menschenleben zu retten und auch wirtschaftlich. Konkret gilt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020:

Die Regeln im Überblick

  1. Private Treffen sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal auf 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
  2. Weihnachten kann gemeinsam gefeiert werden, jedoch in deutlich kleinerem Rahmen als sonst. Vom 24. bis 26. Dezember gilt: Ein Hausstand darf von weiteren vier Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden, selbst wenn dadurch mehr als 5 Personen oder mehr als zwei Hausstände zusammenkommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Familientreffen eine Schutzwoche einzulegen und Kontakte fünf bis sieben Tage zuvor auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  3. An Silvester und am Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungs-verbot Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Böllern. Es wird dringend empfohlen, auf das Zünden von Pyrotechnik zu verzichten. Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt.
  4. Der Einzelhandel wird mit Ausnahmen für Waren des täglichen Bedarfs geschlossen. Körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseure sind vorerst nicht mehr möglich.
  5. Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Kirchen, Synagogen und Moscheen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht auch am Platz. Gemeindegesang ist verboten.
  6. Die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. An die Eltern wird aber appelliert, möglichst eine Betreuung zu Hause sicher zu stellen. In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In der Woche vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Klassenarbeiten und Prüfungen, die in der Zeit bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar bis 15. Januar 2021 angesetzt waren, sollen möglichst verschoben oder ersetzt werden. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt. Das gilt auch für das Abitur.
  7. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests, und die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten-und Pflegeeinrichtungen anordnen. Damit es dennoch verlässlich durchgeführt werden kann, steht die Landesregierung im engen Austausch mit DRK, Maltesern und anderen Rettungsdiensten, die bereits signalisiert haben, die Einrichtungen beim Testen zu unterstützen.
  8. Darüber hinaus gibt es die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass ab dem 27. Dezember mit dem Impfen begonnen werden kann. In einem ersten Schritt geht das Land mit mobilen Teams in die Alten- und Pflegeeinrichtungen, bevor dann ab dem 4. Januar 2021 mit mehr Impfstoff auch die Impfzentren öffnen können, die im Land startbereit sind.

( Abschrift der Verordnung – Änderungen weden zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht)
W.M.