60-jähriges Jubiläum: Möhnenverein Grenderich besteht seit 1960

Möhnenverein    wird 60 Jahre alt.

Im Jahr 2020 blicken die Grendericher Möhnen auf ein 60-jähriges Bestehen ihres Vereins zurück. Das sollte am zweiten Wochenende im August, Samstags und Sonntags den 08. und 09.08.2020, gebührend gefeiert werden. Die Bürger unseres Ortes sowie aus der Umgebung waren zum Fest eingeladen, und bereits an Weiberfasnacht hatten die Frauen im Sinne eines solchen Jubiläums gefeiert und in diesem Zusammenhang eine Jubläumsmedaille erhalten.
Wie viele andere Veranstaltungen musste auch die Jubiläumsfeier der Möhnen auf Grund der Coronapandemie abgesagt werden, wird aber, so der Möhnenvorstand, im nächsten Jahr nachgeholt werden. So blieb den Damen des Vereins nur die Möglichkeit, sich im kleinen Rahmen, vereinsintern, zu treffen und ein wenig in Erinnerungen zurück zu schauen.
Derzeit hat der Verein 27 Mitglieder, davon 3 Ehrenmöhnen (ab 80 Jahren) und 2 Eiserne Möhnen (ab 90 Jahren). Seit dem 20. 10.1989, fast 31 Jahre, leitet Agnes Petry als Obermöhn, den Verein.
Erste Obermöhn und Vereinsgründerin war im Frühjahr 1960 Selly Graf, gefolgt von Lena Steffen, die ein Jahr von Else Meurer vertreten wurde. Am 12.09.1984 wählten die Möhnen Irmgard Theis zur Vorsitzenden und vom 20.10.1989 bis heute hat Agnes Petry dieses Amt.
W.M.

Ausstellung der ältesten Fotos aus den Anfangszeiten des Vereins, ausgestellt zum 50-jährigen Jubiläum.

 

Neue Attraktion am Kinderspielplatz

Seit einigen Tagen können sich die Kinder über ein weiteres Spielplatzgerät am Festplatz freuen. Die Frauen der „Nikolaus-Gruppe“ haben 1.300 Euro für ein neues Kinderklettergerät, eine Balancieranlage, gespendet und beim Aufbau selbst Hand angelegt. Unterstützt wurden sie von ihren Männern und vielen Kindern.
Der Ortsbürgermeister, Wolfgang Wallrath, bedankt sich im Namen der Kinder und der gesamten Gemeinde herzlich bei den Frauen und allen fleißigen Helfern.

W.M.

Sabine Hammes, Regine Keller, Kerstin Kornely und Andrea Miedreich (v.l.n.r.) stehen bereit zum ersten Spatenstich für das neue Spielgerät.

Erster Test durch die Initiatorinnen für das neue Kletter- und Balanciergerät. Die fröhlichen Gesichter machen deutlich, dass es gelungen ist.

Fotos: Wolfgang Wallrath

Weitere Lockerungen im Rahmen der Coronaregeln

Die Gemeindeverwaltung Grenderich hat zum 01. Juli weitere gemeindeeigene Einrichtungen zur Benutzung frei gegeben:

Das Gemeindehaus mit großem und kleinem Saal sowie der Jugendraum können ab Juli 2020 wieder unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln für private und für Vereinsveranstaltungen genutzt werden.
Auch der Barfußpark ist ab Juli 2020 wieder geöffnet und kann unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln besucht werden.

Schäden in Forst, Landwirtschaft und Weinbau durch Trockenheit

Schäden durch Trockenheit in Folge des fortschreitenden Klimawandels auch in unserer Region deutlich.

2020 ist das dritte Jahr in Folge mit hohen Temperaturen und ganz geringen Niederschlagsmengen. Insbesondere der April zeichnete sich durch kaum nennenswerte Regenfälle aus. Nicht nur die oberen Bodenschichten trockneten aus, sondern auch der Grundwasserspiegel und die Feuchtigkeit in den wurzelnahen Bodenbereichen gingen dramatisch zurück.
Die Folgen für das Pflanzenwachstum und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden:
–  Vermindertes Wachstum und geringere Ernteerträge so wie evtl. Qualitätsverluste in der Landwirtschaft.
–  Großflächiges Absterben von Bäumen im Forst, besonders im Bereich der Nadelgehölze, und damit verbunden
die Ausbreitung von Schädlingen wie z.B. des Borkenkäfers.
Diese Phänomene sind, wie dei folgenden Bilddokumente zeigen, auch in unserer Gemeinde und im Umfeld erkennbar.

Diese Ende Mai erstellte Aufnahme lässt die Folgen der Oberflächenvertrocknung deutlich werden. Reduzierter Aufwuchs und Winderosion sind die Folgen.

Der Fichtenbestand auf dieser kleinen Anhöhe ist total abgestorben. Dieses Bild aus dem Grendericher Forst ist kein Sonderfall, sondern ein exemplarisches Phänomen.

Die Auswirkungen im Weinbau müssen differenzierter gesehen werden, da Weinreben, auf Grund ihres ausgeprägten Wurzelsystem und geringen Wasserbedarfs, an längere Trockenperioden angepasst sind und Trockenheit zum richtigen Zeitpunkt auch positive Auswirkungen auf die Qualität der Ernte haben kann.

Änderungen in unserer Gemeinde nach Corona-Lockerungen

Aufgrund der landesweiten Lockerungen der Coronaverordnungen hat die Gemeindeverwaltung Grenderich folgende neuen Regelungen getroffen:

1. Plätze im Freien

Die gemeindeeigenen Einrichtungen, wie Sportplatz und Grillhütten, sind wieder geöffnet und können, unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln, genutzt werden.
Der Spielplatz am Backes ist geöffnet und kann, ebenfalls unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln, genutzt werden.

Der Spielplatz am Barfußpark ist wegen Reparaturen bis 30. Juni 2020 gesperrt.

2. Innenbereich

Das Gemeindehaus und das Blockhaus am Barfußpark bleiben bis auf Weiteres für Veranstaltungen geschlossen.

Grenderich, 10.06.2020
Der Ortsbürgermeister

Endlich wieder Sport – Start in der ersten Juniwoche

Nachdem der Spielplatz am Festplatz seit einiger Zeit wieder besucht werden darf, beginnt nun auch für Sportlerinnen und Sportler die „aktive Zeit“.
Wenn auch unter Beachtung der Auflagen, insbesondere der Abstandsregelung, so ist es jetzt auch bei der SG Grenderich-Moritzheim wieder möglich, in Gruppen gemeinsam Sport zu treiben.
Zunächst starten die beiden Fitnessgruppen mit ersten Übungseinheiten auf dem Sportplatz. Genügend Platz und die Aktivität im Freien lassen dies zu.
Kerstin Kornely bietet mit Zirkel-Fit wieder Intervall-Fitnesstraining zu motivierender Musik, ein ganzheitliches Fitnesstraining im aeroben und anaeroben Bereich, Förderung von Ausdauer und Kraft.
Werners Sportskanonen  sorgen mit diversen Übungen für Muskelaufbau, Stabilisierung der Wirbelsäule,  Mobilisierung des gesamten Bewegungsapparates und Ausdauer.
Wie es mit weiteren Angeboten und Möglichkeiten vorangeht wird rechtzeitig bekannt gemacht.

W.M.

Lockerungen der Corona-Regelungen und Konsequenzen

Auch in Deutschland wird schon seit Wochen über Lockerungen und Aufhebungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus nachgedacht, diskutiert und gefordert. Nach wie vor gibt es keinen verfügbaren Impfstoff und es kommt immer wieder zu Neuinfektionen, wenn auch nicht in dem Maße, wie zu Beginn der Erkrankungswelle.
Jetzt beginnt man die ersten vorsichtigen Änderungen der geltenden Verordnungen umzusetzen.
So wird lt. Rundbrief des Ortsbürgermeisters (04.05.2020) der Grendericher „Spielplatz am Backes zum Wochenende wieder versuchsweise geöffnet, mit den Verhaltensregeln, dass Kinder und Eltern zu nicht familienangehörigen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten sollen.“
Im Landkreis Cochem-Zell sind aktuell 128 Personen mit dem Virus infiziert worden, davon seit dem 06. April neun. Sieben der 128 positiv getesteten Personen kommen aus der VG Zell (Quelle: Info VG Zell).

Bund und Länder haben folgende gemeinsame Beschlüsse gefasst (StichwortzusammenfassungDetails und Änderungen entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen der Behörden / Landesverordnungen, Landkreis Cochem-Zell, VG Zell):

In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Die Schulen sollen schrittweise wieder den Unterricht mit Schülern vor Ort aufnehmen.
Die Kinderbetreuung soll flexibel und stufenweisae erweitert werden.
Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen unter Auflagen wieder möglich sein.
Arbeiten in Unternehmen von Industrie und Mittelstand sollen unter Beachtung von strengen Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern und Kunden wieder ermöglicht werden.
Alle Geschäfte können unter Auflagen (Hygiene, Zutrittssteuerung …) wieder öffnen.
Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel sind unter Bedingungen (Beschluss der Sportministerien) wieder erlaubt.
Gastronomie und Beherbergungsgewerbe für Touristische Nutzung soll wieder möglich werden.
Großveranstaltungen (Sport, Volksfeste, Konzerte, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen sind derzeit untersagt.

Auf einen schnellen Anstieg der Infektionsrate muss vor Ort, unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden, sofort mit einem konsequenten Beschränkungskonzept reagiert werden.
Sollte in Landkreisen und kreisfreien Städten innerhalb von 7 Tagen die Neuinfektionsrate auf über 50 pro 100 000 Einwohnern steigen, ist der Fall eingetreten.

Änderungsverordnung zur Corona-Bekämpfungsverordnung RhP

CORONA-BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG
RHEINLAND-PFALZ

Der VG-Bürgermeister gibt bekannt (Rundmail 11. April 2020):

Diese Änderungsverordnung bezieht sich auf Regelungen für Ein- und Rückreisende in die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist bereits in Kraft getreten. Danach haben sich Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer, die sich mindestens 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben, selbstständig nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf direktem Wege in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Hierzu bedarf es keiner behördlichen Anordnung.

Zudem sind sie verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren. Betroffene sollten folgende Angaben per E-Mail an corona@cochem-zell.de  an das Gesundheitsamt Cochem-Zell senden:

–              Name

–              Vorname

–              Geburtsdatum

–              Anschrift

–              Telefonnummer

–              Reisedaten

–              Hinweis auf grippeähnliche Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Die Betroffenen werden anschließend durch das Gesundheitsamt kontaktiert.

Nicht betroffen von dieser Regelung sind u.a. Berufskraftfahrer und –pendler. Darüber hinaus sind Berufsgruppen ausgenommen, deren Tätigkeit z.B. für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, und die Notwendigkeit vom Arbeitgeber bescheinigt wurde.

 

Bekanntmachungen und Informationen zur Corona-Epidemie

 

DIE CORONAKRISE

Informationen der Gemeindeverwaltung Grenderich (Bürgermeister)

Bekanntmachung

Aufgrund der Ausnahmesituation wird folgendes bekanntgemacht:

  1. Die für Dienstag, den 31.03.2020 – 19.30 Uhr anberaumte Versammlung der Jagdgenossenschaft Grenderich im Gemeindehaus Grenderich wird abgesagt.
  2. Die für Dienstag, den 17.03.2020 – 19.30 Uhr anberaumte Sitzung des Gemeinderates Grenderich im Gemeindehaus Grenderich wurde kurzfristig abgesagt.
  3. Gemeindehaus, Jugendraum, Grillhütten, Spielplätze, Sportplatz und Barfußpark sind seit dem 16.03.2020 bis auf Weiteres geschlossen und alle Veranstaltungen abgesagt.
  4. Zwei Studentinnen (*) haben sich dankenswerter Weise bereit erklärt, einen Einkaufsservice für ältere und kranke Mitbürger im Ort zu übernehmen. Ergänzend zum Angebot des Lebensmittel Groß- und Einzelhandels Hammes-Jakoby (Flyer) wird angeboten, Besorgungsfahrten für Lebensmittel, Dinge des täglichen Bedarfs und Arzneimittel zu erledigen. Wer diese Hilfe benötigt, kann sich per Mail (wolfgang.wallrath@t-online.de ) oder Telefon (4449 oder 4189) an die Gemeindeverwaltung wenden.
  5. Zur Reduzierung der persönlichen Kontakte bitte ich, Ihre Anliegen vorrangig telefonisch oder per Email an die Gemeindeverwaltung heranzutragen.

Ich danke allen für Ihr Verständnis und wünsche erfolgreiche Bewältigung der Krise.

Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister
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(*) Leandra Wallrath und Ann-Katrin Weiss haben sich bereit erklärt, wenn Bedarf besteht, als Einkaufsservice und Nachbarschaftshilfe Besorgungsfahrten für ältere und kranke Mitbürger zu unternehmen. Per Absprache könnte ein Behältnis mit Geld an einem abgesprochenen Ort ohne Kontakt abgeholt und mit Waren und Rückgeld wieder deponiert werden. Dies würde das Angebot von Jakoby (Flyer) vervollständigen.
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Zur Lage im Kreis und der Verbandsgemeinde informieren Sie sich bitte über Amtsblatt, Presse und Internet.

„Passt auf euch und alle Mitmenschen auf !“     W.M.

Gemeindeeinrichtungen wegen der Corona- Pandemie gesperrt

Die weltweite Ausbreitung der Corona-Infektionen mit immer schnellerer Geschwindigkeit und zunehmender Todesfälle auf dem ganzen Globus, macht einschneidende Maßnahmen notwendig.
Aus diesem Grunde ist auch unsere Gemeinde in der Pflicht, alles Notwendige zu tun, um die eigenen Bürger zu schützen und einen Beitrag zur Minderung der Wachstumsgeschwindigkeit der Seuche zu leisten.

( Aufgrund der Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus sollen größere Menschenansammlungen vermieden werden. )
Gilt seit dem heutigen Tag in dieser Form nicht mehr !!

Seit dem heutigen Tag, Montag, den 23. März 2020, gilt bundesweit für vorerst 2 Wochen ein KONTAKTVERBOT, welches folgende Punkte umfasst:

„Erstens: Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Zweitens: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Erstens genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Drittens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Viertens: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Fünftens: Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Sechstens: Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Siebtens: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Achtens: In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

Neuntens: Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.“

(Quelle: Einigung Bund und Ministerpräsidenten der Länder (dpa))

 

Der Ortsbürgermeister macht bekannt:

„Unsere gemeindeeigenen Einrichtungen, wie Gemeindehaus, Schutzhütten, Backesplatz, Barfußpark und die Spielplätze, sind bis auf weiteres aufgrund der Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus gesperrt ! 

Alle geplanten Veranstaltungen im Gemeindehaus sind bis auf Weiteres abgesagt.“